Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten
Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
§ 9 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
(2) Abweichend hiervon gilt bei gebrauchten Waren: Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der
Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt. Mängel, die innerhalb eines
Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend
gemacht werden. Die Verkürzung der Haftungsdauer auf ein Jahr gilt jedoch nicht
a) für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind
und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
b) für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, sowie
c) für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(3) Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu
reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat
dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
§ 10 Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des
Kunden
(1) Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung
der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Betreiber alle für die Verarbeitung
erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Betreiber vorgegebenen Dateiformaten,
Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen
Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein
der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht
besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass
hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und
Persönlichkeitsrechte.
(2) Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die durch die vertragsgemäße Nutzung der
Inhalte des Kunden dem Verkäufer gegenüber geltend gemacht werden können. Der Kunde übernimmt
hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller
Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom
Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme
durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen,
die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
(3) Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür
überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer,
fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, jugendgefährdender und/oder
gewaltverherrlichender Inhalte.